Richter stärken die Rechte von Handy-Nutzern
07.09.2009
Viele Handy-Nutzer wurden in der Vergangenheit Opfer von fragwürdigen Kündigungen oder Datenschutzverstößen durch ihren Mobilfunkanbieter. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat daher im Sommer 2008 eine Aktion gestartet, bei der die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von 19 Mobilfunkanbietern auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft wurden.
Fazit der Untersuchung der Verbraucherschützer: Nahezu 200 Bestimmungen sind rechtswidrig und müssen aus den Verträgen gestrichen werden. Die mit der Prüfung beauftragten Richter verurteilten die fehlende Transparenz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und diverse Vorgehensweisen der Mobilfunkanbieter. Dank der Abmahnaktion des vzbv können sich Handy-Nutzer in Zukunft über erheblich bessere Vertragsbedingungen freuen.
Erfolg der Verbraucherschützer: transparente AGB
„Unternehmen sollten einen fairen Umgang mit ihren Kunden pflegen“, betonte Verbraucherschutz-Vorstand Gerd Billen. „Daran haben wir die Anbieter mit unseren Abmahnungen erinnert“. Die Überprüfungsaktion des vzbv kann als großer Erfolg für die Handy-Kunden gewertet werden.
Für rund die Hälfte der rechtswidrigen Klauseln unterzeichneten die Mobilfunkunternehmen bereits vorgerichtlich eine Unterlassungserklärung. Die Verbraucherschützer hatten Klagen unter anderem gegen e-plus, Moconta, congstar, T-Mobile und Vodafone eingereicht. Die Urteile gegen die Mobilfunk-Provider sind allerdings noch nicht rechtskräftig
Fragwürdige Kündigungen und Verstöße gegen den Datenschutz
Die verurteilten Unternehmen müssen die Verbraucher in Zukunft vorher über Kündigungen informieren oder ordnungsgemäße Fristen bei Zahlungsverzug setzen. In der Vergangenheit wurden komplette Anschlüsse bereits ab einem Zahlungsrückstand von 15,50 Euro gesperrt. Die Richter verurteilten auch die Praxis, Verträge fristlos zu kündigen mit der Begründung, es habe eine „missbräuchliche Anschlussnutzung“ stattgefunden. In vielen Fällen klären die AGB nicht einmal, was als missbräuchliche Nutzung gilt.
Ebenfalls nicht rechtmäßig ist laut Gerichtsurteil die Vorgehensweise, solchen Handy-Nutzern zu kündigen, die Widerspruch gegen Vertragsänderungen eingelegt haben. Der Verbraucher dürfe nicht vor die Alternative gestellt werden, entweder die geänderten AGB zu akzeptieren oder aus dem Vertrag gekündigt zu werden, befanden die Richter. Bei der Bewertung der Handy-AGB hatten sich die Richter auch an der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) orientiert. Diese hatte die Spielräume für einseitige Vertragsänderungen erheblich reduziert. Laut BGH müssen Verbraucher besser als bisher erkennen können, mit welchen und mit wie vielen Änderungen im bestehenden Vertragsverhältnis zu rechnen sei.
Ein weiterer wichtiger Punkt der Prüfaktion war der Datenschutz. Auch in diesem Bereich habe es grobe Verstöße gegeben: In Zukunft dürfen die Mobilfunkbetreiber die Daten ihrer Kunden nur dann zu Werbezwecken nutzen, wenn die Nutzer dem zuvor zugestimmt haben.
Autor: FN
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