Verbraucherschützer contra Klingelton-Anbieter
28.07.2008
Handy-Klingeltöne gehen nicht nur vielen Leuten auf die Nerven, sie gehen mitunter auch ins Geld. Dann nämlich, wenn der Nutzer ungewollt ein Monats-Abonnement abschließt oder aus Versehen teure Extra-Leistungen kauft. Das kann schnell passieren, denn viele Anbieter von Handy-Sounds arbeiten unseriös und versuchen, den Verbraucher bewusst abzuzocken.
Zu diesem Schluss kommen deutsche und europäische Verbraucherschützer. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) prüfte 30 Anbieter von Mobilfunkdiensten im Internet, bei zwei Drittel der Vermarkter wurden Rechtswidrigkeiten festgestellt. Eine EU-weite Untersuchung zu eben diesen Online-Angeboten kam zu einem ähnlichen Ergebnis: 80 Prozent der über 500 geprüften Internetseiten müssen nun genauer untersucht werden, da Verstöße gegen das Verbraucherrecht vermutet werden.
Bewusste Irreführung der Verbraucher
„Viel zu viele Menschen erleben kostspielige Überraschungen mit mysteriösen Abbuchungen, Gebühren und Klingelton-Abos“, kritisierte EU-Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva die Situation. „Wir werden jeden dieser unseriösen Anbieter EU-weit verfolgen. Aber wir müssen auch die Verbraucher warnen – insbesondere Teenager und Kinder, nicht allzu leichtsinnig zu sein. Es gibt viele respektable Anbieter im Netz, doch sollte man vorsichtshalber immer alles prüfen und sicherstellen, dass man nur das Gewünschte und nicht noch kostspielige Extras bestellt“, warnte die EU-Kommissarin.
Die EU-Untersuchung konzentrierte sich auf drei Arten von fragwürdigen Praktiken im Sektor mobile Kommunikationsdienste: unklare Preisangaben, mangelhafte Informationen zum Anbieter und irreführende Werbung. Besonders bedenklich ist in diesem Zusammenhang, dass sich die Mehrheit der Klingelton-Anbieter an sehr junge Handy-Nutzer richtet. 50 Prozent der geprüften Seiten richten sich ausschließlich an Kinder, die sich leicht durch verwirrende oder falsche Angaben täuschen lassen.
Abmahnungen an die Abzocker
Kunevas Behörde kam zu dem Ergebnis, dass auf 50 Prozent der Seiten die Preise und entsprechende Gebühren nicht klar oder überhaupt nicht ersichtlich sind. Sie tauchen erst auf der Telefonrechnung des Verbrauchers auf. Das deckt sich mit den Ermittlungen des Bundesamtes für Verbraucherschutz. Auch in Deutschland würden viele Angebote dem Verbraucher vortäuschen, sie seien kostenfrei, kritisierte das BVL. Tatsächlich ginge es aber um kostenpflichtige Abonnements. Häufig seien die Geschäftsbedingungen nur mit viel Mühe zu finden, manchmal gar nur in Fremdsprachen vorhanden. Sich zu beschweren sei jedoch kaum möglich, da die Anbieter ihre Kontaktdaten verschleierten, heißt es in der Mitteilung des BVL weiter.
Inzwischen haben die Verbraucherschützer Abmahnungen an alle untersuchten Anbieter geschickt. Unter den abgemahnten Unternehmen ist auch die Berliner Firma Jamba!, Marktführer im Bereich Handy-Sounds. Auch auf den Websites von Jamba! vermissen die Behörden präzise Angaben zu Abos und Einzelpreisen für Klingeltöne. Das Unternehmen hat indes den Eingang der Abmahnung bestätigt. Die darin enthaltenen Vorwürfe halte man jedoch für wenig gravierend, wiegelte eine Sprecherin ab. Man stehe im Dialog mit den Behörden und begrüße das Vorgehen der EU-Kommission gegen die schwarzen Schafe der Branche, hieß es bei Jamba! weiter. Die deutschen Prüfer des BVL haben bereits angekündigt, im Ernstfall gegen die Klingelton-Abzocker vor Gericht zu gehen, sollten sie auf die Abmahnungen nicht mit einer Unterlassungserklärung reagieren.
Autor: FN
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