Surf-Flatrates für das Handy
Tarif-Vergleich: Handy-Internet-Flat-Angebote mit und ohne Vertrag
Was gilt es bei Handy-Internet-Flatrates zu beachten?
Alle Handy-Flatrate-Angebote in der Übersicht
Worin bestehen die Unterschiede hinsichtlich der Netzwahl?
Warum eine niedrige Taktung vorteilhafter ist
Wie steht es um die Vertragslaufzeiten bei Handy-Internet-Flats?
Worauf man bei Handy-Internet-Flats achten sollte
Wenn man eine Surf-Flatrate für das Handy bucht, sollte man auf einige Dinge achten: Die UMTS Netze der Mobilfunkbetreiber haben unterschiedliche Geschwindigkeiten, die Verbindungen sind mal mehr, mal weniger stabil. Ab einem bestimmten Datenvolumen wird die Surfgeschwindigkeit heruntergefahren – auch diese Datenvolumina variieren stark.
Besonders genau muss man bei den Vertragsbedingungen hinsehen. Die meisten Handy-Internet-Flatrates werden als Tarife ohne Vertragsbindung angepriesen. Hier verrät das Kleingedruckte die Wahrheit.
Handy-Surf-Flatrates auf Fair-Use-Basis
Die große Mehrzahl der Handy-Surf-Flatrates sind sogenannte Fair-Flatrates. Man hat ein gewisses Datenvolumen zur Verfügung, das man mit der vollen Surfgeschwindigkeit des Tarifs nutzen kann. Danach muss man im Gegensatz zu Volumentarifen aber nicht extra pro Megabyte zahlen, sondern wird stattdessen heruntergebremst auf GPRS-Niveau (64 kBit/s).
Die angebotenen Datenvolumina variieren stark und reichen von 150 Megabyte bis zu einem Gigabyte. Mehr Volumen kostet meistens mehr. Nur der Tarif „Telekom web'n'walk Handyflat“ bietet unbegrenztes Datenvolumen. Die Surfgeschwindigkeit liegt jedoch bei maximalen 384 Kbit/s.
Netz ist nicht gleich Netz
Die großen Netzbetreiber bieten preislich vergleichbare Handy-Flatrates an. Diese sind aber nur als Zusatzoption zu einem bestehenden Vertrag mit dem Provider buchbar. Ähnlich sieht es bei Discountern aus. Auch hier muss ein Mobilfunkvertrag bestehen, um mit dem Handy surfen zu können.
Wichtig bei der Auswahl eines Surftarifs ist die Qualität des Netzes. Die Datennetze von Telekom und Vodafone liegen vorne, mit leichtem Abstand folgt O2, so ergab der Chip-online-Netztest (Stand: September 2010). Das Netz von E-Plus ist deutlich langsamer.
Handy Internet Flatrates: Auf die Taktung achten
Bei Tarifen mit einem Inklusiv-Volumen lohnt auch ein Blick auf die Taktung. Ähnlich wie in der Sprachtelefonie wird im Datenfunk in bestimmten Schritten abgerechnet. Hier macht es durchaus einen Unterschied, wie genau die Daten gezählt werden. Viele Anbieter gehen in fairen Zehn-Kilobyte-Schritten vor. Das heißt, pro angefangenen zehn Kilobyte wird gezählt. Es gibt aber auch Anbieter wie Tchibo, die grober vorgehen. Hier wird in 400-Kilobyte-Schritten gerechnet. Das ist vor allem ärgerlich, wenn man sich nur einwählt, um Mails abzurufen, was deutlich weniger Daten verbraucht: Pro Einwahl sind jedes Mal mindestens 400 Kilobyte verbraucht.
Kaum echte Prepaid-Flatrates
Das Kleingedruckte verrät aber noch mehr Details, die man beachten sollte. Tarife ohne Vertragsbindung versprechen Flexibilität und sind daher besonders attraktiv. Das wissen die Anbieter und daher lassen sie ihre Tarife gerne in diesem Licht erscheinen. Doch sieht man genau hin, entpuppen sich die meisten der angeblichen Tarife ohne Verpflichtung als Verträge mit kurzer Laufzeit.
Ein Prepaid-Tarif definiert sich durch das Fehlen eines Vertragsabschlusses. Man kauft ein Kontingent an Zeit oder Volumen und geht keine weiteren Verpflichtungen ein. Liest man im Kleingedruckten etwas von automatischer Verlängerung liegt kein echter Prepaid-Tarif mehr vor. Nur drei Flatrates für das Handy verlängern sich nicht nach Ablauf der gebuchten Zeit: Die Datenoption des Freenet-Mobile-Mobiltarifs und die Tchibo-Internet-Tages-Flatrate. Außerdem kann man bei der Simyo-Tarifoption Daten-1GB wählen zwischen der Postpaid- und der Prepaid-Variante. Bei anderen Tarifen gilt stets, dass der Kunde kündigen muss, möchte er eine Fortsetzung des Tarifs verhindern. Allerdings liegen die Mindestlaufzeiten bei den meisten Verträgen zwischen einem und drei Monaten, so dass man zeitnah mit einem Vorlauf von meist vier Wochen kündigen kann.
Autor: JG
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