Die Öffentlich-Rechtlichen übertragen auf DVB-H-Plattform
18.12.2007
Spätestens zur Fußball-EM 2008 wollen die ARD und das ZDF mit ihren Fernseh-Programmen auf der DVB-H-Plattform des Konsortiums Mobile 3.0 vertreten sein.
Die Endkunden sollen für die Programme keine inhaltsbezogenen Entgelte zahlen, die Übertragungen werden bundesweit unverschlüsselt und barrierefrei erfolgen. Der Vertrag zwischen den Öffentlich-Rechtlichen und Mobile 3.0 läuft zunächst über zwei Jahre im Rahmen des DVB-H-Pilotprojektes der Landesmedienanstalten.
Handy-TV auf DVB-H-Basis für ARD und ZDF ein Muss
Der ARD-Vorsitzende Fritz Raff gab im Zusammenhang mit der Ankündigung der neuen DVBH-Strategie bekannt: „Für die ortsouveräne und mobile Fernsehnutzung zeigen besonders die nachwachsende Generation aber auch die wichtige Zielgruppe der Entscheider und Multiplikatoren zunehmendes Interesse. Neben dem klassischen Fernsehen zu Hause wird sich Handy-TV zu einem relevanten Verbreitungsweg entwickeln. Für die ARD ist es deshalb wichtig auf der neuen Plattform unverschlüsselt und barrierefrei vertreten zu sein.“
Der Intendant des ZDF, Markus Schächter, fasste das neue DVBH-Konzept folgendermaßen zusammen: „Das ZDF wird bereits seit Juni 2006 auf der ersten Handy-Plattform MFD (Mobiles Fernsehen Deutschland) in den Ballungsräumen ausgestrahlt. Unsere Zuschauer haben das Recht, ihr ZDF-Programm wann immer und wo immer zu nutzen. Deshalb muss das ZDF auch mit fernsehtauglichen Mobiltelefonen unverschlüsselt empfangen werden können. Diese Strategie findet bei Mobile 3.0 im neuen DVB-H Standard ihre konsequente Fortsetzung.“
Start neuer HVB-H-Handy-TV-Plattform nach wie vor ungewiss
Dabei wurde ende November in einzelnen Medien gemutmaßt, dass der Beginn der Fußball-EM als Starttermin für das DVBH-Projekt wohl nicht eingehalten werden könne. Die Landesmedienanstalten bemängelten zuvor, dass das mit dem Betrieb der Plattform betraute Konsortium Mobile 3.0 um die Unternehmen Hubert Burda Media, Georg von Holtzbrinck sowie MFD die geforderten Vorschläge für die Belegung der 16 Kanäle nicht rechtzeitig vorlegen konnte.
Um die Lizenz für den Betrieb der neuen Handy-TV-Plattform zu erhalten, muss das Konsortium nun bis Ende dieses Jahres eine Belegungsliste mit den teilnehmenden Sendern vorlegen. Erst dann wollen die zuständigen Landesmedienanstalten dem dreijährigen Testbetrieb des DVB-H-Netzes zustimmen.
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